VERSAGT DIE LEBENSVERSICHERUNG?
Eine sehr gute Idee wandelte sich zu einer Profitmaschine für die Lebensversicherungsindustrie. Ursprünglich als finanzielle Todesfallabsicherung für den Ernährer oder die Ernährerin des Haushaltes gedacht, wurde die Lebensversicherung zu einem Hybrid aus Absicherung und Sparvertrag. Doch dadurch büßte sie doppelt ein, denn sie taugte nur noch bedingt zur Absicherung und als Sparprodukt war sie unrentabel. Nun steht das System Lebensversicherung vor dem Ende.
Die Lebensversicherung steht bereits seit zahlreichen Jahren in der Kritik. Zu teuer, zu geringe Rendite, zu unflexibel, nicht transparent. Dabei war der Grundgedanke, der hinter dieser Produktklasse stand, wirklich gut. Ursprünglich war die Lebensversicherung als reine Absicherung, so wie die heutige Risikolebensversicherung, gedacht. Man zahlte eine Versicherungsprämie und genoss Versicherungsschutz. Man zahlte nur die Prämie für den tatsächlichen Versicherungsschutz. Trat der Versicherungsfall ein, kam es zur Auszahlung der Versicherungssumme an die Hinterbliebenen, damit diese keinen finanziellen Schiffbruch erleiden mussten. Kam es nicht zum Versicherungsfall, endete der Vertrag – eigentlich ganz einfach.

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LEBENSVERSICHERER STEHEN AUF PROFIT
Doch der Lebensversicherungsindustrie genügte dieses Geschäftsmodell nicht. Eine Lösung, die zu höheren Beitragseinnahmen führte, war keine Herausforderung. Es wurde einfach zur Todesfallabsicherung eine Summe im Erlebensfall integriert. Das war die Geburtsstunde der Kapitallebensversicherung, wie man sie heute kennt. Allerdings war diese Vertragsform nie besonders interessant. Also mussten einschlägige Verkaufsargumente gefunden werden. Ein Steuervorteil kam da gerade recht. Vor dem 1. Januar 2005 waren die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen innerhalb der entsprechenden Freibeträge steuerlich absetzbar und die Auszahlung war steuerfrei, wenn eine Laufzeit von 12 Jahren eingehalten wurde und der Vertrag mindestens 5 Jahre ratierlich gezahlt wurde. Und dieses Argument hatte den gewünschten Effekt. Die Lebensversicherer wurden im Gegenzug per Gesetz dazu verpflichtet, die Kundengelder hauptsächlich in Staatspapieren anzulegen. Damit fließen erhebliche finanzielle Mittel dem Staat zu. Zwischenzeitlich sind mit deutschen Staatsanleihen jedoch keine Renditen mehr erzielbar, die ausreichen würden, um die Leistungsversprechen gegenüber den Kunden einzuhalten. Also werden auch im großen Umfang Staatspapiere aus dem Ausland erworben, mit höheren Zinsen und höherem Risiko.
IM FALLE EINES AUSFALLS WURDE BEREITS VORGESORGT
Staaten können pleitegehen. Was früher undenkbar war, ist heute Realität. Seit der Griechenlandkrise ist dieser Fakt unbestritten. Wenn ein Staat pleitegeht, werden seine Staatsanleihen zu einer Fehlinvestition. Und wenn diese ausfallen, geht das vordergründig zu Lasten der Versicherungskunden. Doch der Gesetzgeber hat bereits entsprechende Vorkehrungen getroffen. Der § 314 VAG, Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen schützt die Versicherer auf Kosten ihrer Kunden, indem der Gesetzgeber im Falle von Zahlungsschwierigkeiten die vertraglich zugesicherten Leistungen gegenüber dem Kunden herab- oder sogar komplett aussetzt, den Kunden jedoch verpflichtet, weiterhin die Beiträge in vollem Umfang zu entrichten.
PRODUKT LEBENSVERSICHERUNG IST KAUM ZU VERSTEHEN
Ein Hauptproblem besteht in der Herausforderung, das Angebot Lebensversicherung zu verstehen. Die meisten Kunden verstehen die Lebensversicherung als eine Art Sparvertrag, der eine bestimmte Rendite verspricht. Dem ist jedoch nicht so. Wer eine Lebensversicherung abschließt, geht einen Vertrag darüber ein, dass die Gesellschaft sein Leben im Todes- und bei der Kapitallebensversicherung im Erlebensfall absichert. Die Versicherungssummen stehen dabei von Anfang an fest. Die Kapitallebensversicherung ist daher kein normaler Sparvertrag, sondern eine ganz normale Versicherung, die lediglich eine Leistung verspricht und die einen kalkulierten Beitrag dafür verlangt.
Und dieser Beitrag gilt dafür, dass die zugesicherte Leistung garantiert zum vereinbarten Zeitpunkt ausgezahlt wird, bei Tod zum Todeszeitpunkt und im Erlebensfall zum festgelegten Termin. Dieses Versprechen ist verbindlich. Daher bezeichnet man die Kündigung durch den Kunden ja auch Rückkauf. Denn der Versicherer kauft mit der Kündigung sein Versicherungsversprechen zurück. Und das macht er natürlich nicht kostenlos, sondern zu einem entsprechend geringeren Wert. Ein Autohändler, bei dem man einen Neuwagen gekauft hat, kauft diesen schließlich auch nicht zum gleichen Preis zurück. Vertrag ist Vertrag und Vertrag kommt von Vertragen, sprich, sich an die Vertragsbedingungen zu halten.
RISIKEN BEI AUSFALL DER LEISTUNGEN
Derzeit hat statistisch gesehen jeder Berufstätige mehr als einen Vertrag. Die Lebensversicherung wurde häufig als Rückdeckung für betriebliche Altersversorgungen, für Tilgungsaussetzung von Baufinanzierungen, als Zusatzvorsorge für den Ruhestand und viele andere Zwecke benutzt. Fallen die Leistungen aus oder werden im besseren Fall nur vermindert, hat das direkten Einfluss auf die Konstrukte, in denen die Verträge integriert wurden. Betriebe könnten in ernste finanzielle Probleme geraten, Baufinanzierungen könnten zusammenbrechen, um nur einige Szenarien zu nennen. Es ist sinnvoll für jeden Einzelnen, die Verwendung einer möglicherweise vorhandenen Lebensversicherung sachlich und seriös infrage zu stellen und gegebenenfalls zu reagieren.
Selbstverständlich ist das Geschimpfe groß, wenn Verträge vorzeitig gekündigt werden und die Rückzahlsumme mickrig ausfällt. Die Ursache für Verluste liegt jedoch keinesfalls in der Aufhebung. Die Einbußen beginnen bereits bei Abschluss. Der Abschluss eines solchen Vertrages zieht zwangsläufig Einbußen nach sich, denn zum Teil ist der Abschluss mit Kosten verbunden, die man erst wieder durch Zinsen oder Prämien hereinholen muss. Das ist schwieriger als es klingt, besonders derzeit, wenn die Zinsen im Keller sind.
Systemtreue Experten wollen die Verbraucher, die unrentable Verträge besitzen, vor Einbußen bewahren und empfehlen daher, die Vorsorgeverträge auf gar keinen Fall aufzuheben, sondern ruhen zu lassen.
LIEBER EIN ENDE MIT SCHRECKEN ALS EIN SCHRECKEN OHNE ENDE?
Fragen Sie, lieber Leser oder liebe Leserin, sich doch selbst einmal, was sinnvoller ist. Sie merken, Sie haben einen Vertrag abgeschlossen, der langfristig gesehen nicht zielführend ist. Sie wissen, dass Sie das Geld, welches Sie einzahlen, in ein Produkt investieren, das auf Dauer nicht zum erwarteten Ziel führt. Gibt es denn noch etwas Unvernünftigeres, als diesen Finanzvertrag nicht zu beenden und zu retten, was noch zu retten ist? Gibt es nichts Sinnvolleres als ein Ende mit Schrecken in Kauf zu nehmen und mit dem Geld etwas Sinnvollere zu machen?
Zeit ist kostbar und unwiederbringlich. Verlusten hinterher zu trauern, verringert die Verluste leider nicht. Auch Ärger, Zorn oder Enttäuschung vermindern die Einbußen nicht, geschweige dessen, die Anlagestrategie nicht zu verändern. Je eher man erkennt, dass man einen Fehler gemacht hat und je eher man diesen korrigiert, desto geringer fallen die Gesamtverluste aus. Denn die Gesamtverluste steigen mit der Zeit, in der man an unrentablen Produkten festhält. Daher ist es auch kein Verlustausgleich, wenn unrentable Vorsorgeverträge stillgelegt werden in der Erwartung, die Einbußen dadurch wieder reinzuholen.
Die Hoffnung, durch eine andere Strategie Verluste, die gemacht wurden, wieder auszugleichen, ist ebenfalls vergebens. Ein Verlust ist ein Verlust, der lässt sich eben nicht wegdiskutieren. Eine zielführendere Strategie kann bestenfalls das zuvor erwartete Ergebnis übertreffen, jedoch gleicht sie keinen Verlust aus. Der wäre nur vermeidbar gewesen, wenn man sofort den richtigen Weg gewählt hätte. Da jedoch niemand in die Zukunft sehen kann, merkt man immer erst später, ob man die richtige Entscheidung getroffen hat.
Anlageentscheidungen sollten nicht von der Angst vor Verlusten abhängig sein. Es gibt bewährte Alternativen wie zum Beispiel Edelmetalle. Edelmetalle sind Rohstoffe mit großer Nachfrage. Sie sind Sachwerte, die nie ihren Wert verlieren können. Edelmetalle sind inflations- und krisengeschützt und besitzen weltweit Akzeptanz.
Zum Autor:
Die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH mit Geschäftsführer Mesut Pazarci, aus Heusenstamm bietet den Kauf der physischer Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium an. Damit können die Chancen verschiedener Edelmetalle miteinander kombiniert werden. Die kostengünstige Lagerung im Zollfreilager ermöglicht es den Kunden der PIM, jederzeit ihre Edelmetalle physisch abzuholen und mit nach Hause zu nehmen. Mehr Sicherheit ist nicht möglich.