Ausverkauf der Lebensversicherungen


Es ist wirklich an der Zeit zu handeln und die bestehenden Lebens- und Rentenversicherungen auf den Prüfstand zu stellen. Wie lange wollen Sie noch an Ihrer, damals bestimmt guten, Entscheidung festhalten?

Lassen Sie sich die Rentabilität Ihrer bestehenden Policen am besten gleich auf dieser Web-Seite ausrechnen. Auch bereits gekündigte Versicherungen können Ihnen möglicherweise im Nachhinein noch Geld bringen. Die Zeiten des Geldes / Geldsystems haben sich dramatisch verändert und das auch zu Lasten der Besitzer von Lebens- und Rentenversicherungen.

Sehen und hören Sie selbst den Beitrag aus der ARD-Sendung „plusminus“:

Zusätzliche Gefahren für Ihre Lebensversicherung

Ein weiterer wichtiger Hinweis an dieser Stelle : – siehe Versicherungsaufsichtsgesetz / VAG

  • 316 VAG Erlöschen bestimmter Versicherungsverträge

Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (einer Versicherungsgesellschaft) erlöschen:

  1. Lebensversicherungen,
  2. Krankenversicherungen der in § 146 genannten Art,
  3. private Pflegepflichtversicherungen nach § 148,
  4. Unfallversicherungen der in § 161 genannten Art und
  5. Rentenansprüche aus den in § 162 genannten Versicherungen.

Den gesamten Gesetzestext lesen Sie am besten Selbst im Internet

  • 89 jetzt § 314 VAG Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen

(1) Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses dauerhaft nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen, auch die Vertreter des Unternehmens auffordern, innerhalb bestimmter Fristen eine Änderung der Geschäftsgrundlagen oder sonst die Beseitigung der Mängel herbeizuführen. 2Alle Arten von Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. 3Die Vorschriften der Insolvenzordnung zum Schutz von Zahlungsabrechnungssystemen, Wertpapierliefersystemen und Wertpapierabrechnungssystemen sowie von dinglichen Sicherheiten der Zentralbanken und von Finanzsicherheiten sind entsprechend anzuwenden.

Auch hier lesen Sie den gesamten Gesetzestext bitte im Internet nach